Tiroler KINDERGELD PLUS

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die Tiroler Landesregierung hat in Ihrer Sitzung vom 27.6.2017 neue Richtlinien für das Tiroler Kindergeld Plus beschlossen.
Seit dem 1. Juli 2018 können Ansuchen von Eltern eingereicht werden, deren Kinder zwischen dem 2.9.2014 und dem 1.9.2016 geboren sind und die ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben.
Neu ist, dass die Förderung an sozial gestaffelte Einkommensgrenzen gebunden ist und die Fördersätze zum Teil erhöht wurden. Das Förderansuchen kann online direkt an das Land Tirol als Fördergeber gestellt werden. 

KINDERGELD PLUS

01.07.2018