Gebührenbremse

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Gebührenbremse

Informationen zum Zweckzuschuss "Gebührenbremse"

Im Zuge der Vorschreibung zum 2. Quartal 2024 ist die Gemeinde Söll dazu verpflichtet den von der Bundesregierung beschlossenen Zweckzuschuss „Gebührenbremse“ abzuwickeln. In Tirol wird dieser Zweckzuschuss zur Reduktion der Müllgrundgebühren verwendet. Die Aufteilung erfolgte gemäß der Richtlinie des Landes Tirol durch die Gemeinde auf Grundlage der Hauptwohnsitze zum 1. April 2024.

Die Gebührenbremse wird mit der Grundsteuer oder - falls eine solche im 2.Quartal nicht anfällt - auf einer separaten Rechnung ausgewiesen. Sollte dieser Rechnungsbetrag negativ sein (also in Summe eine Gutschrift), bitten wir darum, ihn direkt von der Vorschreibung abzuziehen und nur die Differenz einzuzahlen. Bei Kunden mit Abbuchungsauftrag wird die Gutschrift automatisch berücksichtigt.

06.05.2024