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Ziel der Förderung ist es, einkommensschwachen Familien den Schulstart eines Kindes im Pflichtschulalter finanziell zu erleichtern. Die Einreichung ist nur mehr online bis 30. September des Antragsjahres möglich. Dem Antrag ist eine Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen.
Sie finden das Formular unter: Schulstarthilfe
01.07.2018