Bundespräsidentenwahl 2016 - Wiederholung des zweiten Wahlganges am 4. Dezember 2016

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Zur Teilnahme an der Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl am
4. Dezember 2016 sind Sie berechtigt, wenn Sie

    > österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohn-
        sitz in Österreich sind, 
spätestens am 4. Dezember 2016 16 Jahre alt werden und nicht
        vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    > Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher sind, spätestens am 4. Dezember 2016
       16 Jahre alt werden 
und in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.

Sind Sie österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich, so werden Sie automatisch in die Wählerevidenz Ihrer Heimatgemeinde (und damit in das für die Bundespräsidentenwahl erstellte Wählerverzeichnis) eingetragen.

Sie können in Söll von 7.00 - 13.00 Uhr, in Ihrem gewohnten Wahlsprengel (Gemeindeamt, Tourismusverband oder Kindergarten), Ihre Stimme abgeben. Sollten Sie verhindert sein (z.B. ortsabwesend, Bettlägerigkeit etc.) und eine Wahlkarte benötigen, können Sie diese wie folgt beantragen:

*  bis spätestens Mittwoch, 30. November 2016 online: Logo_Wahlkartenantrag_groß.png
        Wahlkartenantrag (Online-Formular)

*  bis spätestens Freitag, 2. Dezember 2016,
       12.00 Uhr mündlich im Meldeamt
        (persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person –
         Lichtbildausweis erforderlich)

Die Wahlkarte wird Ihnen zugeschickt.

 

Bitte beachten Sie: 

Beantragen Sie Ihre Wahlkarte bei Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde (Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind) rechtzeitig! 

Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!

Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, so können Sie ausschließlich bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, am 4. Dezenber 2016 Ihre Stimme abgeben.

 

02.10.2016