Bundespräsidentenwahl 2016 - Wiederholung der Stichwahl am 4. Dezember 2016

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Aufgrund der Problematik mangelhafter Briefwahlkuverts wurde der Termin für die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl auf Sonntag, den 4. Dezember 2016 VERSCHOBEN. Es dürfen alle österreichischen Staatsbürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, an der Wahl teilnehmen.

 

Allgemeines und Termin

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass die Stichwahl der Bundespräsidentenwahl vom 22. Mai 2016 in ganz Österreich und komplett wiederholt werden muss.

Nach einer Verschiebung des ursprünglich vorgesehenen Termins am 2. Oktober 2016 findet die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl am Sonntag, den 4. Dezember 2016 statt.

 

Aktives Wahlrecht

Bei der Wiederholungswahl am 4. Dezember 2016 gelten nicht mehr jene Wählerverzeichnisse, die bei den Wahlgängen am 24. April und am 22. Mai 2016 herangezogen wurden, sondern neue Wählerverzeichnisse. Das heißt, dass alle österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, an der Wahl teilnehmen dürfen.

Ausführliche Informationen zum aktiven Wahlrecht bei der Bundespräsidentenwahl 2016 finden sich auf www.HELP.gv.at.

 

Wählen im Wahllokal

Zur Wahl soll ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, etc.) mitgenommen werden!

ACHTUNG: Wer eine Wahlkarte beantragt hat, darf seine Stimme nur mehr mit der Wahlkarte abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise gewählt wird. Das bedeutet, dass die Wahlkarte auch bei Stimmabgabe im Wahllokal unbedingt mitgenommen werden muss.

 

Wählen mit Wahlkarte - Allgemeines

Wahlkarten für den ursprünglich vorgesehenen Wahltermin am 2. Oktober 2016 können nicht für die Wiederholungswahl am 4. Dezember 2016 verwendet werden. Wer mit Wahlkarte wählen möchte, muss diese für die Wahl am 4. Dezember 2016 beantragen, auch wenn er bereits für den ursprünglich vorgesehenen Wahltermin einen Antrag gestellt hat.

Grundsätzlich muss jede wahlberechtigte Person, wenn sie wählen möchte, in dem für sie zuständigen Sprengel (Wahllokal) wählen. Wer jedoch am Tag der Wiederholungswahl voraussichtlich nicht dort wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss beantragt werden. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

Wer eine Wahlkarte beantragt hat, hat folgende Möglichkeiten, bei der Wiederholungswahl damit zu wählen:

  • Sofort nach Erhalt der Wahlkarte per Briefwahl im Inland
  • Sofort nach Erhalt der Wahlkarte per Briefwahl im Ausland

HINWEIS: Seit 1. Jänner 2016 kann die ausgefüllte und zugeklebte Wahlkarte am Wahltag in jedem beliebigen Wahllokal während der Öffnungszeiten abgegeben werden. Bis dahin war dies nur in Wahllokalen des Stimmbezirks (zuständige Wahlbehörde) möglich.

 

Wählen mit Wahlkarte - Antrag

Sobald der Termin für die Wiederholungswahl im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (kundgemacht) wurde, können Wahlkarten beantragt werden. Bisher ist eine solche Kundmachung noch nicht erfolgt, weshalb ein Wahlkartenantrag derzeit noch nicht möglich ist.

Ungefähr vier Wochen vor dem Wahltag werden die Wahlkarten durch die Gemeinden versendet.

Eine Beantragung ist auf folgende Arten bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

  • Schriftlich bis Mittwoch, 30. November 2016 (per formlosem schriftlichem Antrag, E-Mail, Fax oder, wenn bei der zuständigen Gemeinde vorhanden, über eine Internetmaske)
  • Mündlich (persönlich - nicht telefonisch!) bis Freitag, 2. Dezember 2016, 12 Uhr
  • Mittels Online Antrag bis Mittwoch, 30. November 2016

 

(Quelle: help.gv.at)

29.09.2016