Förderungsbeitrag für Solaranlagen

Nach Vorlage einer Bestätigung einer befugten Firma über die ordnungsgemäße Errichtung der Solaranlage wird ein Betrag in der Höhe von € 35,-- pro Kollektorfläche gewährt.

Gefördert werden maximal 15 m² Kollerktorfläche pro Förderungswerber, pro Wohnhaus max. 40 . D

ie Förderung bezieht sich ausschießlich auf private Eigenheime, sodass gewerbliche Investitionen von dieser Förderung ausgenommen sind.

Achtung: Solaranlagen mit mehr als 20 Fläche sind nach den Bestimmungen der Tiroler Bauordnung bewilligungspflichtig!

Zuständig